2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.07.2010 – II B 144/09

Zum Begriff des "Wohnteils" i.S.d. § 2 Abs. 2b KraftStG - Kein Klärungsbedarf gegeben, wenn Rechtsfrage bereits beantwortet ist

Aus dem Leitsatz

NV: Außerhalb eines Kraftfahrzeugs belegene Flächen gehören nicht zum Wohnteil eines Fahrzeugs.

Leitsatz

NV: Außerhalb eines Kraftfahrzeugs belegene Flächen gehören nicht zum Wohnteil eines Fahrzeugs.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 19. August 2009, Az: 14 K 165/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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