2. SenatNV
BFH, Beschluss vom 20.07.2010 – II B 144/09
Zum Begriff des "Wohnteils" i.S.d. § 2 Abs. 2b KraftStG - Kein Klärungsbedarf gegeben, wenn Rechtsfrage bereits beantwortet ist
Aus dem Leitsatz
NV: Außerhalb eines Kraftfahrzeugs belegene Flächen gehören nicht zum Wohnteil eines Fahrzeugs.
Leitsatz
NV: Außerhalb eines Kraftfahrzeugs belegene Flächen gehören nicht zum Wohnteil eines Fahrzeugs.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 19. August 2009, Az: 14 K 165/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 2 Abs. 2b KraftStG
- § 18 Abs. 5 KraftStG
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 FGORevision
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