2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.08.2011 – II B 14/11

Freigebige Zuwendung zwischen Eheleuten; Divergenz

Aus dem Leitsatz

1. NV: Das Urteil des FG weicht nicht von der Rechtsprechung des BFH zu den Voraussetzungen einer Schenkung zwischen Eheleuten ab, wenn das FG eine freigebige Zuwendung an den Kläger verneint, weil es nach einer Beweisaufnahme und eingehender Würdigung des Sachverhalts davon ausgeht, dass der Kläger im Verhältnis zu seiner Ehefrau tatsächlich und rechtlich…

Leitsatz

  1. NV: Das Urteil des FG weicht nicht von der Rechtsprechung des BFH zu den Voraussetzungen einer Schenkung zwischen Eheleuten ab, wenn das FG eine freigebige Zuwendung an den Kläger verneint, weil es nach einer Beweisaufnahme und eingehender Würdigung des Sachverhalts davon ausgeht, dass der Kläger im Verhältnis zu seiner Ehefrau tatsächlich und rechtlich nicht frei über die in seinen Vermögensbereich übergegangenen Geldbeträge habe verfügen können.
  2. NV: Die unterschiedliche Würdigung eines konkreten Sachverhalts durch verschiedene Senate des FG rechtfertigt für sich allein genommen nicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 13. Januar 2011, Az: 3 K 4348/08 Erb, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat