2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.08.2015 – II B 113/14

Änderung eines Grundlagenbescheids während des Klageverfahrens gegen den Folgebescheid

Aus dem Leitsatz

NV: Ergeht im laufenden Anfechtungsverfahren gegen den Folgebescheid der materiell zutreffende und mit dem Folgebescheid übereinstimmende Grundlagenbescheid, muss das FG dies bei seiner Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Folgebescheids berücksichtigen .

Leitsatz

NV: Ergeht im laufenden Anfechtungsverfahren gegen den Folgebescheid der materiell zutreffende und mit dem Folgebescheid übereinstimmende Grundlagenbescheid, muss das FG dies bei seiner Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Folgebescheids berücksichtigen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. August 2014 13 K 1088/12 Kfz wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 27. August 2014, Az: 13 K 1088/12 Kfz, Urteil

Zitierte Normen

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