2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.03.2012 – II B 109/11

Weitergeltungsanordnung des BVerfG für Fachgerichte verbindlich - Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die vom BVerfG ausgesprochene Weitergeltungsanordnung für eine mit dem GG unvereinbare Rechtsnorm ist für die Gerichte verbindlich. Für die Überprüfung dieser Weitergeltungsordnung durch die Fachgerichte gibt es keine verfahrensrechtliche Handhabe.

Leitsatz

  1. NV: Die vom BVerfG ausgesprochene Weitergeltungsanordnung für eine mit dem GG unvereinbare Rechtsnorm ist für die Gerichte verbindlich. Für die Überprüfung dieser Weitergeltungsordnung durch die Fachgerichte gibt es keine verfahrensrechtliche Handhabe.
  2. NV: Die sich aus § 145 FGO ergebene Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung gilt auch für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 29. September 2011, Az: 3 K 2466/05 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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