2. SenatNV
BFH, Beschluss vom 09.11.2011 – II B 105/10
Willkürliche Beweiswürdigung; Überraschungsentscheidung
Aus dem Leitsatz
1. NV: Offensichtliche materielle oder formelle Fehler des FG im Sinne einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung können die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung begründen.
Leitsatz
- NV: Offensichtliche materielle oder formelle Fehler des FG im Sinne einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung können die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung begründen.
- NV: Eine Beweiswürdigung ist willkürlich, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht.
- NV: Die Frage der Beweislast ist erst dann aufgeworfen, wenn entscheidungserhebliche Umstände unter Ausschöpfung der zu Gebote stehenden Beweismittel nicht zu dem im Einzelfall erforderlichen Grad der Gewissheit aufgeklärt werden können.
- NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 1. Juli 2010, Az: 4 K 2742/06, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- Art. 103 Abs. 1 GG
Weitere Entscheidungen zu § 96 FGO
- BFH II R 26/24 vom 22.04.2026amtlichVerfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg1. Nach § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer des Landes Baden-Württemberg (Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020, BWGBl. 2020, 974…
- BFH II R 27/24 vom 22.04.2026amtlichIm Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 - Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg1. Nach § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer des Landes Baden-Württemberg (Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020, BWGBl. 2020, 974…
- BFH VI R 31/24 vom 09.04.2026amtlichUnzumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung im Sinne des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen…
- BFH X R 8/23 vom 28.01.2026amtlichVereinigung mehrerer gewerblicher Betätigungen zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs1. Übt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerlich in Abhängigkeit von der Gleichartigkeit oder…
- BFH II R 24/23 vom 14.01.2026amtlichRückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs1. Die Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 des Grunderwerbsteuergesetzes setzt voraus, dass der Anspruch des…
- BFH X R 28/22 vom 30.10.2025amtlichKirchensteuerpflicht; Nachweis des Wiedereintritts in die Kirche1. An die Feststellungen des Finanzgerichts zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz wie an eine…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat