2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.01.2019 – II B 104/17

Wirkung eines Aufhebungsbescheids
ECLI: DE:BFH:2019:B.300119.IIB104.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ob ein Bescheid über die Aufhebung einer Steuerfestsetzung einer Freistellung von der Besteuerung gleichkommt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falls zu bestimmen .

Leitsatz

NV: Ob ein Bescheid über die Aufhebung einer Steuerfestsetzung einer Freistellung von der Besteuerung gleichkommt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Falls zu bestimmen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28. August 2017 2 K 107/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 28. August 2017, Az: 2 K 107/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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