2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.02.2013 – II B 100/12

Bewertung eines geschenkten GbR-Anteils nach Einbringung einer Kommanditbeteiligung ohne Berücksichtigung von Kapitalkonten aus Ergänzungsbilanzen; Divergenz; Grundsätzliche Bedeutung

Aus dem Leitsatz

1. NV: § 97 Abs. 1a BewG 1997, der die Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens von Personengesellschaften auf die Gesellschafter regelt, war für die Erbschaft- und Schenkungsteuer erstmals zum 1. Januar 1996 anzuwenden. Ein maßgebliches Aufteilungskriterium war das Kapitalkonto des Gesellschafters aus der Steuerbilanz .

Leitsatz

  1. NV: § 97 Abs. 1a BewG 1997, der die Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens von Personengesellschaften auf die Gesellschafter regelt, war für die Erbschaft- und Schenkungsteuer erstmals zum 1. Januar 1996 anzuwenden. Ein maßgebliches Aufteilungskriterium war das Kapitalkonto des Gesellschafters aus der Steuerbilanz .
  2. NV: Eine Divergenz zur Rechtsprechung des BFH liegt nicht vor, wenn das FG das Kapitalkonto aus einer Ergänzungsbilanz im Rahmen des § 97 Abs. 1a BewG 1997 insoweit nicht berücksichtigt, als sich das Kapital der Ergänzungsbilanz auf Wirtschaftsgüter bezieht, für welche abweichend vom Steuerbilanzwert ein gesondert ermittelter Steuerwert bei der Ermittlung des Betriebsvermögens der Gesellschaft berücksichtigt wurde .
  3. NV: Die Rechtsfrage, ob bei der Aufteilung des erbschaftsteuerlichen Betriebsvermögenswerts auf die jeweiligen Gesellschafter gemäß § 97 Abs. 1a BewG 1997 Wertkorrekturen aus Ergänzungsbilanzen zu berücksichtigen sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Rechtsfrage betrifft ausgelaufenes Recht, weil § 97 Abs. 1a BewG mit Wirkung ab 1. Januar 2009 grundlegend geändert wurde .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 19. April 2012, Az: 3 K 1450/09 Erb, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat