1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.03.2010 – I S 7/10

Rechtliches Gehör bei Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

1. NV: Aus dem Umstand, dass sich der BFH in der Begründung der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit sämtlichen Erwägungen der Beschwerdebegründung detailliert befasst hat, kann nicht darauf geschlossen werden, er habe diese nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen.

Leitsatz

  1. NV: Aus dem Umstand, dass sich der BFH in der Begründung der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit sämtlichen Erwägungen der Beschwerdebegründung detailliert befasst hat, kann nicht darauf geschlossen werden, er habe diese nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen.
  2. NV: Der BFH ist grundsätzlich nicht gehalten, den Beschwerdeführer vor der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde auf die dem Zurückweisungsbeschluss zugrunde liegenden Rechtsauffassungen hinzuweisen.
  3. NV: Eine unzutreffende rechtliche Beurteilung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz stellt nicht ihrerseits eine (nochmalige) Gehörsverletzung durch das Beschwerdegericht dar.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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