1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.02.2014 – I S 3/14

Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Unbeachtlichkeit von Schriftsätzen eines nicht postulationsfähigen, "im Auftrag" des Prozessbevollmächtigten handelnden Vertreters

Aus dem Leitsatz

NV: Die Schriftsätze eines beim BFH nicht postulationsfähigen Vertreters eines Beteiligten sind in einem Verfahren mit Vertretungszwang auch dann verfahrensrechtlich unbeachtlich, wenn der Vertreter "im Auftrag" des Prozessbevollmächtigten auftritt .

Leitsatz

NV: Die Schriftsätze eines beim BFH nicht postulationsfähigen Vertreters eines Beteiligten sind in einem Verfahren mit Vertretungszwang auch dann verfahrensrechtlich unbeachtlich, wenn der Vertreter "im Auftrag" des Prozessbevollmächtigten auftritt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 13. November 2013, Az: I B 20/13, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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