BFH, Urteil vom 19.12.2012 – I R 81/11
Aus dem Leitsatz
NV: § 167 Abs. 1 Satz 1 AO begründet in der Auslegung durch die Rechtsprechung ein Wahlrecht für die Finanzbehörde, den Haftungsschuldner wahlweise durch Haftungsbescheid oder durch Steuerbescheid in Anspruch zu nehmen, wenn dieser seine Steueranmeldepflicht nicht erfüllt hat. Wird der Haftungsschuldner durch Nacherhebungsbescheid in Anspruch genommen, sind…
Leitsatz
NV: § 167 Abs. 1 Satz 1 AO begründet in der Auslegung durch die Rechtsprechung ein Wahlrecht für die Finanzbehörde, den Haftungsschuldner wahlweise durch Haftungsbescheid oder durch Steuerbescheid in Anspruch zu nehmen, wenn dieser seine Steueranmeldepflicht nicht erfüllt hat. Wird der Haftungsschuldner durch Nacherhebungsbescheid in Anspruch genommen, sind keine besonderen Ermessenserwägungen der Behörde erforderlich; dies benachteiligt den Abzugsverpflichteten in der Situation des Steuerabzugs für beschränkt steuerpflichtige Vergütungsempfänger (ausländische Steuerschuldner) angesichts der geringen Erfordernisse für die Artikulation des Auswahlermessens nicht .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 3. November 2011, Az: 6 K 1503/07, Urteil; nachgehend BVerfG, 22. Januar 2014, Az: 1 BvR 891/13, Nichtannahmebeschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 167 Abs. 1 S. 1 AOSteueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern
- § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStGSteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- § 50a Abs. 5 S. 5 EStGSteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- § 73e S. 2 EStDVEinbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 1 und 7 des Gesetzes (§ 50a Abs. 5 des Gesetzes)
- § 73g EStDVHaftungsbescheid
- § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStGBeschränkt steuerpflichtige Einkünfte
- Art. 29 Abs. 1 DBA USA
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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