1. SenatNV

BFH, Urteil vom 11.07.2012 – I R 76/11

Keine Freistellungsbescheinigung für eine in einem evangelischen Kindergarten als Erzieherin arbeitende, in Frankreich wohnende Grenzgängerin - Kassenstaatsprinzip - Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Angestellte eines konfessionellen Kindergartens erzielt i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA-Frankreich (sog. Kassenstaatsprinzip) Gehälter, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts für gegenwärtige Dienstleistungen in der Verwaltung zahlt .

Leitsatz

NV: Eine Angestellte eines konfessionellen Kindergartens erzielt i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA-Frankreich (sog. Kassenstaatsprinzip) Gehälter, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts für gegenwärtige Dienstleistungen in der Verwaltung zahlt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 27. Oktober 2011, Az: 6 K 2558/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 13 Abs. 5 DBA FRA
  • Art. 14 Abs. 1 S. 1 DBA FRA
  • § 39b Abs. 6 EStGEinbehaltung der Lohnsteuer
  • Art. 19 OECDMustAbk
  • Art. 140 GG
  • Art. 137 Abs. 5 WRV
  • Art. 14 Abs. 3 DBA FRA

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