BFH, Urteil vom 07.05.2014 – I R 65/12
Aus dem Leitsatz
Ein nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG 2002 steuerbefreiter Berufsverband von Zeitungsverlegern, der gegen Entgelt Presseausweise an Journalisten ausgibt, die nicht bei einem seiner Verbandsmitglieder beschäftigt sind, unterhält insoweit einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb .
Leitsatz
Ein nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG 2002 steuerbefreiter Berufsverband von Zeitungsverlegern, der gegen Entgelt Presseausweise an Journalisten ausgibt, die nicht bei einem seiner Verbandsmitglieder beschäftigt sind, unterhält insoweit einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 10. Juli 2012, Az: 6 K 218/10 K, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 KStGBefreiungen
- § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. a KStGBefreiungen
- § 14 S. 1 AOWirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG
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