1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.07.2016 – I R 6/16

Wiedereinsetzung: Prüfung des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Prozessbevollmächtigten
ECLI: DE:BFH:2016:B.200716.IR6.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt. Deshalb obliegt dem Prozessbevollmächtigten bei…

Leitsatz

NV: Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt. Deshalb obliegt dem Prozessbevollmächtigten bei Fertigung der Revisionsschrift neben der Kontrolle der Frist zur Einlegung der Revision auch die Prüfung, ob im Fristenkontrollblatt eine Revisionsbegründungsfrist notiert ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. April 2008 I R 67/06, BFHE 221, 201, BStBl II 2011, 55) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 4. November 2015 9 K 3478/13 F wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 4. November 2015, Az: 9 K 3478/13 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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