1. SenatNV

BFH, Urteil vom 18.08.2015 – I R 56/14

Sog. Holdingregelung in § 8a Abs. 4 KStG 2002 a.F.

Aus dem Leitsatz

NV: Sind bei einer Kapitalgesellschaft die Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs. 4 Satz 1 KStG 2002 a.F. erfüllt, tritt die dort angeführte Rechtsfolge, dass "das Eigenkapital nicht um den Buchwert der Beteiligungen am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft zu mindern" ist, auch dann ein, wenn nur eine Kapitalgesellschaftsbeteiligung gehalten…

Leitsatz

NV: Sind bei einer Kapitalgesellschaft die Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs. 4 Satz 1 KStG 2002 a.F. erfüllt, tritt die dort angeführte Rechtsfolge, dass "das Eigenkapital nicht um den Buchwert der Beteiligungen am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft zu mindern" ist, auch dann ein, wenn nur eine Kapitalgesellschaftsbeteiligung gehalten wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. September 2014 13 K 2292/10 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 4. September 2014, Az: 13 K 2292/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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