1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.09.2012 – I R 29/12

Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung der behaupteten Aufgabe zur Post

Aus dem Leitsatz

NV: Wird im Fall der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf die fristgerechte Absendung des beim BFH nicht eingegangenen Schriftstücks gestützt, so ist im Einzelnen darzulegen und durch die Vorlage präsenter Beweismittel, zu denen auch die Versicherung an Eides statt gehört (§ 294 ZPO i.V.m. § 155…

Leitsatz

NV: Wird im Fall der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf die fristgerechte Absendung des beim BFH nicht eingegangenen Schriftstücks gestützt, so ist im Einzelnen darzulegen und durch die Vorlage präsenter Beweismittel, zu denen auch die Versicherung an Eides statt gehört (§ 294 ZPO i.V.m. § 155 FGO), glaubhaft zu machen, wann, von wem und in welcher Weise das in Frage stehende Schriftstück zur Post gegeben wurde (ständige Rechtsprechung) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 16. Februar 2012, Az: 4 K 1130/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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