1. SenatNV

BFH, Urteil vom 04.09.2019 – I R 11/17

Kein Zwischenurteil bei fehlender Entscheidungserheblichkeit
ECLI: DE:BFH:2019:U.040919.IR11.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Über eine nicht entscheidungserhebliche Rechtsfrage darf das FG nicht durch Zwischenurteil entscheiden .

Leitsatz

NV: Über eine nicht entscheidungserhebliche Rechtsfrage darf das FG nicht durch Zwischenurteil entscheiden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Zwischenurteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg vom 26.01.2017 - 4 K 4106/16 aufgehoben. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 26. Januar 2017, Az: 4 K 4106/16, Zwischenurteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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