1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 19.12.2018 – I R 1/17

Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006
ECLI: DE:BFH:2018:U.191218.IR1.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die nachträgliche Änderung eines nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 gestellten Antrags ist unzulässig .

Leitsatz

Die nachträgliche Änderung eines nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 gestellten Antrags ist unzulässig .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2016 6 K 6243/14 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 13. Dezember 2016, Az: 6 K 6243/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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