BFH, Urteil vom 19.12.2018 – I R 1/17
Aus dem Leitsatz
Die nachträgliche Änderung eines nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 gestellten Antrags ist unzulässig .
Leitsatz
Die nachträgliche Änderung eines nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 gestellten Antrags ist unzulässig .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2016 6 K 6243/14 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 13. Dezember 2016, Az: 6 K 6243/14, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 20 Abs. 5 S. 1 UmwStGEinbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
- § 20 Abs. 6 S. 3 UmwStGEinbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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