1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 18.12.2012 – I B 99/12

Möglichkeiten der Beweismittelbeschaffung eines in Luxemburg tätigen "grenzgehenden" Arbeitnehmers - Keine Klärung im Revisionsverfahren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Frage, welche tatsächlichen Möglichkeiten der Beweismittelbeschaffung ein "grenzgehender" Arbeitnehmer hat, um nachvollziehbare Belege und Nachweise für die konkret ausgeübte Tätigkeit im Beschäftigungsstaat Luxemburg vorzuhalten und vorzulegen, hängt von den individuellen Umständen des einzelnen Falles ab .

Leitsatz

  1. NV: Die Frage, welche tatsächlichen Möglichkeiten der Beweismittelbeschaffung ein "grenzgehender" Arbeitnehmer hat, um nachvollziehbare Belege und Nachweise für die konkret ausgeübte Tätigkeit im Beschäftigungsstaat Luxemburg vorzuhalten und vorzulegen, hängt von den individuellen Umständen des einzelnen Falles ab .
  2. NV: Die Beantwortung dieser Frage entzieht sich einer generalisierenden Aussage und damit einer Klärung in einem Revisionsverfahren .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 27. März 2012, Az: 1 K 1392/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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