1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.12.2010 – I B 98/10

Personelle Reichweite des Auslandstätigkeitserlasses

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass sich bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer nicht auf den "Auslandstätigkeitserlass" der Finanzverwaltung berufen können und dass dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Leitsatz

NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass sich bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer nicht auf den "Auslandstätigkeitserlass" der Finanzverwaltung berufen können und dass dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 18. Mai 2010, Az: 2 K 116/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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    Prüferfrage · eigene Seite

    Ihr Mandant bezieht Dividenden aus den USA, von denen dort Quellensteuer einbehalten wurde. Wie wird eine Doppelbesteuerung vermieden?

    • Die Dividenden gehören zu den Kapitalerträgen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG); Deutschland als Ansässigkeitsstaat besteuert, der Quellenstaat darf nach dem DBA eine begrenzte Quellensteuer erheben.
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