1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.03.2013 – I B 95/12

Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO, die in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient, begründet auch bei Rechtsunkundigen keine umfassende Hinweisplicht des Gerichts .

Leitsatz

  1. NV: Die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO, die in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient, begründet auch bei Rechtsunkundigen keine umfassende Hinweisplicht des Gerichts .
  2. NV: Der Beschwerdeführer hat --selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die aus § 76 Abs. 2 FGO einzelfallbezogen abzuleitenden Pflichten-- die Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels für das vorinstanzliche Urteil darzulegen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 8. Mai 2012, Az: 8 K 8400/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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