1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.12.2010 – I B 94/10

Kein Klärungsbedarf zum "Ort der Ausübung" einer Arbeit im abkommensrechtlichen Sinne - Keine Bindungswirkung einer dem Arbeitgeber erteilten Freistellungsbescheinigung im Verhältnis zum Arbeitnehmer

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass --vorbehaltlich in einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltener Sonderregelungen-- eine Arbeit stets an dem Ort im abkommensrechtlichen Sinne "ausgeübt" wird, an dem sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit tatsächlich aufhält .

Leitsatz

NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass --vorbehaltlich in einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltener Sonderregelungen-- eine Arbeit stets an dem Ort im abkommensrechtlichen Sinne "ausgeübt" wird, an dem sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit tatsächlich aufhält .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 26. Mai 2010, Az: 7 K 1462/09 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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