1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.01.2010 – I B 81/09

Darlegung einer Gehörverletzung - Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens - Nur ausnahmsweise Revisionszulassung bei Auslegungsfehlern und Beweiswürdigungsfehlern

Aus dem Leitsatz

1. NV: Wird die Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, der Beschwerdeführer sei zu einer Tatsachenfeststellung des FG nicht angehört werden, muss er u.a. darlegen, was er zu der Feststellung entgegnet hätte und dass das FG-Urteil unter Berücksichtigung dieses Vorbringens möglicherweise anders ausgefallen wäre .

Leitsatz

  1. NV: Wird die Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, der Beschwerdeführer sei zu einer Tatsachenfeststellung des FG nicht angehört werden, muss er u.a. darlegen, was er zu der Feststellung entgegnet hätte und dass das FG-Urteil unter Berücksichtigung dieses Vorbringens möglicherweise anders ausgefallen wäre .
  2. NV: Falls keine gegenteiligen Anhaltspunkte ersichtlich sind, ist davon auszugehen, dass das FG auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinander gesetzt hat .
  3. NV: Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts oder bei der Beweiswürdigung ermöglichen die Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nur dann, wenn das FG-Urteil objektiv willkürlich und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 30. April 2009, Az: 6 K 4406/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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