1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.10.2013 – I B 8/13

Widerstreitende Steuerfestsetzungen -- kumulativ begründetes FG-Urteil -- Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

NV: Die Rechtsauffassung des FG, es lägen keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen vor, wenn Arbeitslohn aus einer Tätigkeit im Ausland (hier: China) sowohl vom inländischen FA (in der Annahme, der Steuerpflichtige habe Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt) als auch vom ausländischen Fiskus (in der Annahme, der Steuerpflichtige sei…

Leitsatz

NV: Die Rechtsauffassung des FG, es lägen keine widerstreitenden Steuerfestsetzungen vor, wenn Arbeitslohn aus einer Tätigkeit im Ausland (hier: China) sowohl vom inländischen FA (in der Annahme, der Steuerpflichtige habe Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt) als auch vom ausländischen Fiskus (in der Annahme, der Steuerpflichtige sei während der Ausübung der Tätigkeit ausschließlich in jenem ausländischen Staat wohnhaft gewesen) besteuert wird, ist kein zur Revisionszulassung führender qualifizierter Rechtsanwendungsfehler.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 11. Dezember 2012, Az: 8 K 246/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat