1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.10.2012 – I B 64/12

Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung einer Divergenz durch Hinweis auf (vermeintlichen) Rechtsanwendungsfehler

Aus dem Leitsatz

NV: Mit dem Vortrag, dass im konkreten Fall von einer der BFH-Rechtsprechung entsprechenden "eindeutigen Einlagehandlung" auszugehen sei, legt der Beschwerdeführer nur einen (vermeintlichen) Rechtsanwendungsfehler des FG dar, nicht aber eine Divergenz .

Leitsatz

NV: Mit dem Vortrag, dass im konkreten Fall von einer der BFH-Rechtsprechung entsprechenden "eindeutigen Einlagehandlung" auszugehen sei, legt der Beschwerdeführer nur einen (vermeintlichen) Rechtsanwendungsfehler des FG dar, nicht aber eine Divergenz .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 1. März 2012, Az: 10 K 2285/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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