1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.01.2022 – I B 53/20

Goldhandelsgeschäfte einer britischen Partnership - Die Entscheidung wurde nachträglich zur Auswertung bestimmt
ECLI: DE:BFH:2022:B.120122.IB53.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Zu den Darlegungsanforderungen bei einer Sachaufklärungsrüge sowie zur grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit dem Begriff der Betriebsstätte.

Leitsatz

NV: Zu den Darlegungsanforderungen bei einer Sachaufklärungsrüge sowie zur grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit dem Begriff der Betriebsstätte.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30.06.2020 - 5 K 3305/17 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 30. Juni 2020, Az: 5 K 3305/17, Urteil; vorgehend BFH, 29. September 2017, Az: I B 61/16, Beschluss; vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 8. Dezember 2015, Az: 5 K 2704/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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