1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.11.2015 – I B 51/15

Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten

Aus dem Leitsatz

NV: Fehler des Finanzgerichts bei der Beurteilung der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO sind dem materiellen Recht zuzuordnen und können nicht als Verfahrensmangel zur Revisionszulassung führen .

Leitsatz

NV: Fehler des Finanzgerichts bei der Beurteilung der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO sind dem materiellen Recht zuzuordnen und können nicht als Verfahrensmangel zur Revisionszulassung führen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. März 2015 2 K 1047/13 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 23. März 2015, Az: 2 K 1047/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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