1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.09.2015 – I B 29/14

Ständige Wohnstätte i.S. des DBA-Schweiz

Aus dem Leitsatz

NV: Der Begriff der ständigen Wohnstätte im Sinne des Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz 1971/1992 ist höchstrichterlich durch die BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 I R 40/97 und vom 5. Juni 2007 I R 22/06 hinreichend geklärt .

Leitsatz

NV: Der Begriff der ständigen Wohnstätte im Sinne des Art. 4 Abs. 3 DBA-Schweiz 1971/1992 ist höchstrichterlich durch die BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 I R 40/97 und vom 5. Juni 2007 I R 22/06 hinreichend geklärt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27. Januar 2014 7 K 1930/08 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 27. Januar 2014, Az: 7 K 1930/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat