BFH, Beschluss vom 09.12.2010 – I B 28/10
Aus dem Leitsatz
NV: Es ist nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO klärungsbedürftig, dass das (bisherige) Erstattungsverfahren des § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 EStG 2002 a.F. - in Ergänzung zum Grundsatz, dass im Abzugsverfahren die im unmittelbaren Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Tätigkeit stehenden, vom Vergütungsgläubiger "mitgeteilten" Betriebsausgaben berücksichtigt…
Leitsatz
NV: Es ist nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO klärungsbedürftig, dass das (bisherige) Erstattungsverfahren des § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 EStG 2002 a.F. - in Ergänzung zum Grundsatz, dass im Abzugsverfahren die im unmittelbaren Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Tätigkeit stehenden, vom Vergütungsgläubiger "mitgeteilten" Betriebsausgaben berücksichtigt werden - den unionsrechtlichen Anforderungen in ausreichender Weise Rechnung getragen hat. Neben diesem Verfahren besteht kein Anspruch des Vergütungsgläubigers auf ein weiteres Erstattungsverfahren beim Finanzamt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 17. Dezember 2009, Az: 4 K 2970/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGORevision
- § 50 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 EStGSondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
- § 50a Abs. 4 EStGSteuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- Art. 49 EG
- Art. 50 EG
- Art. 56 AEUV
- Art. 57 AEUV
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