1. SenatNV
BFH, Beschluss vom 02.04.2014 – I B 21/13
Gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Organisationsakt der Finanzverwaltung im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsvoraussetzungen bei Divergenz und Verfahrensfehler
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung tritt im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde auch dann ein, wenn der maßgebende Organisationsakt zwischen der Zustellung des FG-Urteils und der Einlegung der Beschwerde in Kraft getreten ist .
Leitsatz
- NV: Ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung tritt im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde auch dann ein, wenn der maßgebende Organisationsakt zwischen der Zustellung des FG-Urteils und der Einlegung der Beschwerde in Kraft getreten ist . 2.NV: Zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz sowie eines Verfahrensfehlers .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Bremen, 17. Januar 2013, Az: 3 K 47/12 (1), Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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