1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.09.2014 – I B 195/13

Darlegung von Zulassungsgründen

Aus dem Leitsatz

NV: Hat der BFH bereits zu einer Rechtsfrage Stellung genommen, so bedarf es für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung substantiierter Erläuterungen, weshalb gleichwohl eine erneute Befassung des Revisionsgerichts im Interesse der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung für erforderlich gehalten wird (ständige Rechtsprechung).

Leitsatz

NV: Hat der BFH bereits zu einer Rechtsfrage Stellung genommen, so bedarf es für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung substantiierter Erläuterungen, weshalb gleichwohl eine erneute Befassung des Revisionsgerichts im Interesse der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung für erforderlich gehalten wird (ständige Rechtsprechung).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 20. November 2013, Az: 2 K 89/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat