BFH, Beschluss vom 01.07.2014 – I B 193/13
Aus dem Leitsatz
NV: Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, wenn geltend gemacht wird, die vom FG vorgenommene Würdigung des Einzelfalls verstoße gegen die Rechtsprechung, nach der ein Unterschreiten des sog. Erdienenszeitraums das Vorliegen einer vGA indiziert.
Leitsatz
NV: Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, wenn geltend gemacht wird, die vom FG vorgenommene Würdigung des Einzelfalls verstoße gegen die Rechtsprechung, nach der ein Unterschreiten des sog. Erdienenszeitraums das Vorliegen einer vGA indiziert.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 14. November 2013, Az: 10 K 3244/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 6a EStGPensionsrückstellung
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGORevision
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Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip, und wo wird es durchbrochen?
- § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 EStG: Ansatz des Betriebsvermögens nach handelsrechtlichen GoB
- Ansatzvorbehalte in § 5 Abs. 1a bis 5 EStG (z. B. § 5 Abs. 2, Abs. 4a EStG)
- Bewertungsvorbehalt § 5 Abs. 6 EStG mit Vorrang der §§ 6, 6a, 7 EStG
- Eigenständige Ausübung steuerlicher Wahlrechte (§ 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG) mit Verzeichnispflicht
- Steuerliche Wahlrechte können nach § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG unabhängig von der HB ausgeübt werden
Typische Nachfrage: Wie behandeln Sie ein handelsrechtliches Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrecht in der Steuerbilanz?
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