1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.09.2014 – I B 192/13

Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - hier: Rückstellungen wegen Vertragsnachbetreuung

Aus dem Leitsatz

NV: Die Darlegung einer Divergenz erfordert nicht nur, die Benennungen zweier abstrakter und tragender Rechtssätze in den angefochtenen Entscheidung einerseits sowie der in Bezug genommenen (Divergenz-)Entscheidung andererseits. Hierzu gehört auch die Darlegung, dass es sich bei den Gründen der in Bezug genommenen Entscheidung tatsächlich um abstrakte und…

Leitsatz

NV: Die Darlegung einer Divergenz erfordert nicht nur, die Benennungen zweier abstrakter und tragender Rechtssätze in den angefochtenen Entscheidung einerseits sowie der in Bezug genommenen (Divergenz-)Entscheidung andererseits. Hierzu gehört auch die Darlegung, dass es sich bei den Gründen der in Bezug genommenen Entscheidung tatsächlich um abstrakte und nicht nur um (rein) sachverhaltsbezogene Erwägungen handelt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 26. September 2013, Az: 13 K 1252/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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