1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.09.2014 – I B 189/13

Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

Aus dem Leitsatz

NV: Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage genügt der Vortrag, dass trotz intensiver Recherchen keine einschlägigen Urteile und Literaturbeiträge gefunden worden seien, nicht. Denn daraus ergibt sich allenfalls, dass die Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, was aber nicht "automatisch" bedeutet, dass die Beantwortung…

Leitsatz

NV: Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage genügt der Vortrag, dass trotz intensiver Recherchen keine einschlägigen Urteile und Literaturbeiträge gefunden worden seien, nicht. Denn daraus ergibt sich allenfalls, dass die Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, was aber nicht "automatisch" bedeutet, dass die Beantwortung der Rechtsfrage auch zweifelhaft, strittig oder schwierig ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 14. November 2013, Az: 6 K 701/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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