1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.01.2013 – I B 181/12

Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher Unzulässigkeit

Aus dem Leitsatz

NV: Eine Beteiligung der im Klageverfahren Beigeladenen am Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht erforderlich, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist (Abgrenzung vom BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 27/04, BFHE 206, 330, BStBl II 2004, 895) .

Leitsatz

NV: Eine Beteiligung der im Klageverfahren Beigeladenen am Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht erforderlich, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist (Abgrenzung vom BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 27/04, BFHE 206, 330, BStBl II 2004, 895) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 30. April 2012, Az: 7 K 3210/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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