BFH, Beschluss vom 05.10.2021 – I B 18/21 (AdV)
Aus dem Leitsatz
NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, dass Restaurierungsarbeiten an historischen Gebäuden und Denkmälern nicht unter den Tatbestand der Instandsetzung von "Bauwerken" im Sinne des ATE fallen sollen.
Leitsatz
NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, dass Restaurierungsarbeiten an historischen Gebäuden und Denkmälern nicht unter den Tatbestand der Instandsetzung von "Bauwerken" im Sinne des ATE fallen sollen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Thüringer Finanzgerichts vom 18.02.2021 - 1 V 363/20 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Thüringer Finanzgericht, 18. Februar 2021, Az: 1 V 363/20, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 34c Abs. 5 EStGSteuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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