1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.03.2011 – I B 178/10

Bemessung der Abzugsteuer nach § 50a Abs. 4 EStG bei Darbietungsentgelt - Proben und Auftritt als einheitliche Gesamtleistung

Aus dem Leitsatz

NV: Die Rechtsfrage, ob für die Bemessung der Abzugsteuer auf "Einnahmen, die durch im Inland ausgeübte künstlerische u.a. Darbietungen erzielt werden", die Vergütung für eine Show-Produktion als einheitliche Leistung anzusehen ist oder in die einzelnen Bestandteile "Proben" und "Auftritte" aufgeteilt werden kann, ist nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO…

Leitsatz

NV: Die Rechtsfrage, ob für die Bemessung der Abzugsteuer auf "Einnahmen, die durch im Inland ausgeübte künstlerische u.a. Darbietungen erzielt werden", die Vergütung für eine Show-Produktion als einheitliche Leistung anzusehen ist oder in die einzelnen Bestandteile "Proben" und "Auftritte" aufgeteilt werden kann, ist nicht i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO klärungsbedürftig .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 24. August 2010, Az: 2 K 1022/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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