1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.03.2011 – I B 177/10

Ertragsteuerliche Organschaft: Abführung des "ganzen Gewinns"

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die für die Begründung der ertragsteuerlichen Organschaft erforderliche Abführung des "ganzen Gewinns" liegt nicht vor, wenn nur der Gewinn aus einer bestimmten Einrichtung oder einem bestimmten Betätigungsfeld einer Kapitalgesellschaft abgeführt werden soll .

Leitsatz

  1. NV: Die für die Begründung der ertragsteuerlichen Organschaft erforderliche Abführung des "ganzen Gewinns" liegt nicht vor, wenn nur der Gewinn aus einer bestimmten Einrichtung oder einem bestimmten Betätigungsfeld einer Kapitalgesellschaft abgeführt werden soll .
  2. NV: Der "ganze Gewinn" umfasst auch den nach einem DBA in Deutschland steuerbefreiten Gewinn .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 26. Oktober 2010, Az: 2 K 312/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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