BFH, Beschluss vom 09.02.2011 – I B 151/10
Aus dem Leitsatz
NV: Es ist nicht i.S. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO klärungsbedürftig, dass "nicht für Buchhaltungszwecke unterhaltene EDV-Systeme (Datenmanagementsysteme) als Datenverarbeitungssysteme i.S. der AO" anzusehen sind und dass das "Digitalisieren, Scannen und Speichern von papierenen Eingangsrechnungen als 'Erstellen von Unterlagen mittels eines…
Leitsatz
NV: Es ist nicht i.S. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO klärungsbedürftig, dass "nicht für Buchhaltungszwecke unterhaltene EDV-Systeme (Datenmanagementsysteme) als Datenverarbeitungssysteme i.S. der AO" anzusehen sind und dass das "Digitalisieren, Scannen und Speichern von papierenen Eingangsrechnungen als 'Erstellen von Unterlagen mittels eines Datenverarbeitungssystems'" i.S. des § 147 Abs. 6 Satz 1 AO tatbestandsmäßig ist. Diese Rechtsfragen sind durch den Beschluss des erkennenden Senats vom 26. September 2007 I B 53, 54/07 (BFHE 219, 19 BStBl II 2008, 415) und Folgerechtsprechung des BFH in ausreichendem Maße geklärt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 1. Juli 2010, Az: 6 K 357/10 AO, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 147 Abs. 6 S. 1 AOOrdnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
Weitere Entscheidungen zu § 147 AO
- BFH XI R 15/23 vom 30.04.2025amtlich(E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe1. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) können auch E-Mails sein. 2. (Digitale) Unterlagen über…
- BFH IV R 34/18 vom 16.09.2021amtlichKein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener…
- BFH VIII R 24/18 vom 07.06.2021amtlichAufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach "GDPdU" zur Betriebsprüfung1. Die Aufforderung der Finanzverwaltung an einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, zu Beginn einer…
- BFH II R 15/17 vom 05.11.2019amtlichSpielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg1. Die Spielvergnügungsteuer-Nachschau nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz ist ohne Anlass zulässig . 2. Die Nachschau erlaubt dem FA die…
- BFH XI R 42/17 vom 13.02.2019amtlichRückstellung für die Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft1. Eine Rückstellung für die Kosten der 10-jährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und…
- BFH X R 20/13 vom 25.03.2015amtlichAnforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs1. Die Durchführung eines Zeitreihenvergleichs setzt voraus, dass im Betrieb das Verhältnis zwischen dem Wareneinsatz und den Erlösen im betrachteten Zeitraum…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche