1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.05.2012 – I B 146/11

Evangelische Kirchensteuerpflicht durch Taufe

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche und die hiermit verbundene Kirchensteuerpflicht aus der Taufe sowie dem Wohnsitz abgeleitet wird.

Leitsatz

NV: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche und die hiermit verbundene Kirchensteuerpflicht aus der Taufe sowie dem Wohnsitz abgeleitet wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 25. August 2011, Az: 6 K 145/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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