1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.08.2010 – I B 132/09

Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

Aus dem Leitsatz

NV: Ist das Urteil nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, tritt an die Stelle der gesetzlichen Rechtsmittelfrist gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss .

Leitsatz

NV: Ist das Urteil nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, tritt an die Stelle der gesetzlichen Rechtsmittelfrist gemäß § 55 Abs. 2 FGO eine Ausschlussfrist von einem Jahr seit Zustellung des angefochtenen Urteils, innerhalb derer das Rechtsmittel sowohl eingelegt als auch begründet werden muss .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 26. Februar 2009, Az: 8 K 428/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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