1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.05.2010 – I B 13/10

Eingangszeitpunkt eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax - Prüfung der Einhaltung der Sachaufklärungspflicht durch das FG

Aus dem Leitsatz

1. NV: Nach ständiger Rechtsprechung des BFH bestimmt sich der Eingangszeitpunkt eines Telefaxes nach dem Uhrzeitaufdruck des Telefaxgeräts des Gerichts. Eine Divergenz zur Rechtsprechung des BGH, nach der bei Abweichungen zwischen dem Uhrzeitaufdruck des Telefaxgeräts des Gerichts und dem Einzelverbindungsnachweis des Fax-Gerätes der Zeitnachweis der…

Leitsatz

  1. NV: Nach ständiger Rechtsprechung des BFH bestimmt sich der Eingangszeitpunkt eines Telefaxes nach dem Uhrzeitaufdruck des Telefaxgeräts des Gerichts. Eine Divergenz zur Rechtsprechung des BGH, nach der bei Abweichungen zwischen dem Uhrzeitaufdruck des Telefaxgeräts des Gerichts und dem Einzelverbindungsnachweis des Fax-Gerätes der Zeitnachweis der einzelnen Verbindung in der Rechnung maßgebend ist, liegt nicht vor, wenn der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren einen Einzelverbindungsnachweis nicht vorgelegt hat .
  2. NV: Bei der Prüfung, ob das FG einen Verfahrensfehler begangen hat, ist seine materiell-rechtliche Auffassung maßgebend .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 11. Dezember 2009, Az: 7 K 3302/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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