1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.11.2010 – I B 102/10

Übergehen eines schriftlich gestellten Beweisantrags; Rügeverlust

Aus dem Leitsatz

NV: Das Übergehen eines Beweisantrags gehört zu den verzichtbaren Mängeln. Bei verzichtbaren Mängeln geht das Rügerecht verloren, wenn der rechtskundig vertretene Beteiligte den Verfahrensmangel in der mündlichen Verhandlung nicht rügt, sondern nur zur Sache verhandelt.

Leitsatz

NV: Das Übergehen eines Beweisantrags gehört zu den verzichtbaren Mängeln. Bei verzichtbaren Mängeln geht das Rügerecht verloren, wenn der rechtskundig vertretene Beteiligte den Verfahrensmangel in der mündlichen Verhandlung nicht rügt, sondern nur zur Sache verhandelt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 21. Mai 2010, Az: 4 K 87/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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