1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.10.2014 – I B 100/13

Formelle Beschwer für eine Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

1. NV: Beantragt der fachkundig vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich und unmissverständlich die (isolierte) Aufhebung der Einspruchsentscheidung und obsiegt er mit diesem Begehren vollständig, dann ist seine gegen das FG-Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender Beschwer unzulässig .

Leitsatz

  1. NV: Beantragt der fachkundig vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich und unmissverständlich die (isolierte) Aufhebung der Einspruchsentscheidung und obsiegt er mit diesem Begehren vollständig, dann ist seine gegen das FG-Urteil gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender Beschwer unzulässig .
  2. NV: Zur Bedeutung der Fassung des Klageantrags für die Bestimmung des Klagebegehrens .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 7. Mai 2013, Az: 6 K 6223/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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