Gesetz im Volltext
Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Alle 10 geltenden Vorschriften im amtlichen Wortlaut – jeweils mit den Verwaltungsanweisungen, der BFH-Rechtsprechung und den Prüfungsfragen dazu.
Stand: 13.10.2026Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
Inhaltsübersicht
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Allgemeines
- § 3Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
- § 4Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
- § 5Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung
- § 6Zustellung an gesetzliche Vertreter
- § 7Zustellung an Bevollmächtigte
- § 8Heilung von Zustellungsmängeln
- § 9Zustellung im Ausland
- § 10Öffentliche Zustellung
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
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