Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

§ 23 StBVVSonstige Einzeltätigkeiten

(1) Die Gebühr beträgt für

1. | die Berichtigung einer Erklärung | 2/10 bis 10/10

2. | einen Antrag auf Stundung | 2/10 bis 8/10

3. | einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen | 2/10 bis 8/10

4. | einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen | 2/10 bis 8/10

5. | einen Antrag auf Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis oder aus zollrechtlichen Bestimmungen | 2/10 bis 8/10

6. | einen Antrag auf Erstattung (§ 37 Abs. 2 der Abgabenordnung) | 2/10 bis 8/10

7. | einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides oder einer Steueranmeldung | 2/10 bis 10/10

8. | einen Antrag auf volle oder teilweise Rücknahme oder auf vollen oder teilweisen Widerruf eines Verwaltungsaktes | 4/10 bis 10/10

9. | einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens | 4/10 bis 10/10

10. | sonstige Anträge, soweit sie nicht in Steuererklärungen gestellt werden | 2/10 bis 10/10

einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Soweit Tätigkeiten nach den Nummern 1 bis 10 denselben Gegenstand betreffen, ist nur eine Tätigkeit maßgebend, und zwar die mit dem höchsten oberen Gebührenrahmen.

(2) Für eine Mitteilung nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung erhält der Steuerberater für das erste elektronische Aufzeichnungssystem einer Betriebsstätte 10 bis 30 Euro. Für jedes weitere elektronische Aufzeichnungssystem derselben Betriebsstätte erhält der Steuerberater 5 bis 20 Euro. Sofern mit der Mitteilung nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung lediglich ein oder mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme oder eine oder mehrere Betriebsstätten abgemeldet werden, erhält der Steuerberater hierfür nur eine Gebühr nach Satz 1 unabhängig davon, wie viele elektronische Aufzeichnungssysteme oder Betriebsstätten abgemeldet werden.

Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 19.12.2025 I Nr. 372. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.

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