Gesetz im Volltext
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Alle 10 geltenden Vorschriften im amtlichen Wortlaut – jeweils mit den Verwaltungsanweisungen, der BFH-Rechtsprechung und den Prüfungsfragen dazu.
Stand: 13.10.2026Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.10.2024 I Nr. 320
Inhaltsübersicht
- § 1Voraussetzungen der Partnerschaft; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- § 2Name der Partnerschaft
- § 3(weggefallen)
- § 4Anmeldung der Partnerschaft; Statuswechsel
- § 5Inhalt der Eintragung; anzuwendende Vorschriften
- § 6Rechtsverhältnis der Partner untereinander
- § 7Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten, rechtliche Selbständigkeit, Vertretung
- § 8Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft
- § 9Ausscheiden eines Partners, Auflösung der Partnerschaft
- § 10Liquidation der Partnerschaft, Nachhaftung
- § 11Übergangsvorschriften
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
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