Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 23 HGB
Stand: 13.10.2026Quelle: gesetze-im-internet.de
Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2026 I Nr. 33. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
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