Gesetz im Volltext
Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)
Alle 13 geltenden Vorschriften im amtlichen Wortlaut – jeweils mit den Verwaltungsanweisungen, der BFH-Rechtsprechung und den Prüfungsfragen dazu.
Stand: 13.10.2026Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.6.2026 I Nr. 192
Inhaltsübersicht
- § 1Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter
- § 2Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben
- § 3Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
- § 4Anzeigepflicht der Standesämter
- § 5Verzeichnis der Standesämter
- § 6Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen
- § 7Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen
- § 8Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden
- § 9Anzeigepflicht der Auslandsstellen
- § 10Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden
- § 11Anzeigen im automatisierten Verfahren
- § 12Anwendung der Verordnung
- § 13Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
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