§ 397 BGBErlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger dem Schuldner durch Vertrag die Schuld erlässt.
(2) Das Gleiche gilt, wenn der Gläubiger durch Vertrag mit dem Schuldner anerkennt, dass das Schuldverhältnis nicht bestehe.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 397 BGB
7 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 21.04.2026, IX R 34/24BStBl/amtlich
Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus.
- BFH, Urteil vom 21.02.2018, I R 46/16BStBl/amtlich
1. Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der weiteren Folge des…
- BFH, Urteil vom 12.07.2012, I R 23/11BStBl/amtlich
Eine GmbH kann die Zahlung auf eine betrieblich begründete Gesellschafterforderung auch dann als Betriebsausgabe abziehen, wenn die Forderung zwischenzeitlich wertlos geworden war, der frühere Gesellschafter und Forderungsinhaber gegen Besserungsschein auf…
- BFH, Urteil vom 19.08.2015, X R 30/12NV
1. NV: Der Steuerpflichtige ist hinsichtlich der Qualifizierung der von ihm geltend gemachten Aufwendungen als Betriebsausgaben --unbeschadet der sich aus § 76 Abs. 1 FGO ergebenden Amtsaufklärungspflichten-- in vollem Umfang darlegungs- und beweisbelastet.…
- BFH, Beschluss vom 09.02.2015, I B 32/14NV
1. NV: Der Verzicht auf Forderungen kann als Beitrag zur Sanierung eines Unternehmens ausschließlich betrieblich veranlasst sein und schließt dann die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung aus . 2. NV: Auf die Beantwortung der als rechtsgrundsätzlich…
- BFH, Beschluss vom 31.08.2011, IV B 72/10NV
1. NV: Die rechtlichen Grundsätze der Zurechnung des Gewinns aus dem Erlass einer Verbindlichkeit im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einem Wechsel der Kommanditisten sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt. 2. NV: Im…
- BFH, Urteil vom 08.06.2011, I R 62/10NV
NV: Verzichten Gesellschafter-Geschäftsführer im Zuge einer Anteilsübertragung unter Beendigung ihrer Dienstverhältnisse auf bislang nicht unverfallbare Ansprüche aus Pensionszusagen, führt dies zu einer Einkommenserhöhung bei der Kapitalgesellschaft. Der…
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