Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1297 BGBKein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
Stand: 13.10.2026Quelle: gesetze-im-internet.de
(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden.
(2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
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